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Spitex und AÜP (akute Übergangspflege)

Fachthemen

Spitex und AÜP (akute Übergangspflege)

Kehren Patientinnen und Patienten nach einem langen Spitalaufenthalt nach Hause zurück, müssen sie sich häufig erst einmal wieder einfinden. Sie benötigen Zeit, ihren gewohnten Alltag wieder aufzunehmen. Möglicherweise müssen sie ihrem aktuellen Zustand entsprechend daran ein paar Anpassungen vornehmen. Die akute Übergangspflege leistet in diesen Fällen Unterstützung.

Sie ist keinesfalls als Überbrückung bis zum Eintritt in eine Pflege- oder Rehabilitationseinrichtung anzusehen. Sie soll die Selbstpflegekompetenz soweit erhöhen, dass die Klientinnen und Klienten fortan wieder ganz allein in ihrem gewohnten Umfeld zurechtkommen. Die dauerhafte Rückkehr in das eigene Zuhause steht an erster Stelle. Ein anschliessender Aufenthalt in anderen Einrichtungen soll so möglichst vermieden werden. 

Was leistet die akute Übergangspflege?

Ziel der akuten Übergangspflege ist es, Klientinnen und Klienten die Rückkehr in ihre gewohnte Umgebung und ihren Alltag zu erleichtern. Sie schafft einen Übergang, der sowohl ihren physischen als auch psychischen Bedürfnissen entspricht.  

Sie kann immer dann zum Einsatz kommen, wenn die aktuellen gesundheitlichen Probleme vollumfänglich bekannt sind und der Zustand stabilisiert wurde. Weitere diagnostische und therapeutische Massnahmen dürfen nicht mehr notwendig sein. Auch darf kein Rehabilitationsbedarf bestehen.  

Sind diese Kriterien erfüllt, dann ordnen die Spitalärztinnen und -ärzte bei Bedarf die akute Übergangspflege an. Die individuelle Verfassung der Klientinnen und Klienten entscheidet darüber, wie lange sie dauern wird. Darauf folgt die Erstellung einer Bedarfsabklärung seitens der Spitex in gegenseitiger Absprache. 

Der durchschnittliche Aufwand der akuten Übergangspflege geht dabei nicht über zwei Stunden pro 24 Stunden hinaus. Ist eine umfassendere Betreuung notwendig, dann kann keine Übergangspflege angeboten werden. Wurde die Bedarfsabklärung erstellt, arbeiten die Fachkräfte einen Pflegeplan aus. Er beinhaltet jene Massnahmen, die zur Zielerreichung notwendig sind. 

Kann die gewählte Spitex nicht alle notwendigen Leistungen selbst erbringen, arbeitet sie mit weiteren Organisationen zusammen. Möglich ist auch eine Übertragung des gesamten Auftrags an eine andere Spitex. Die Modalitäten und die Finanzierung regelt eine Leistungsvereinbarung zwischen den Gemeinden und Spitex-Organisationen. Das geschieht gemäss kantonaler Gesetzgebung. 

Zusätzliche Leistungen

Sollten zusätzliche medizinische oder therapeutische Behandlungen notwendig sein, können diese als Einzelleistungen auf ambulantem Weg erbracht werden. Sie sind kein Bestandteil der akuten Übergangspflege. Das gilt unter anderem auch für hauswirtschaftliche Leistungen oder Mahlzeitendienste.  

Wichtig zu erwähnen ist allerdings, dass vor allem hauswirtschaftliche Hilfestellungen oft von grosser Bedeutung sind. Sie sind häufig essentiell, damit sich Klientinnen und Klienten wieder in Ruhe zu Hause einfinden können. Derartige Leistungen müssen sie allerdings selbst beantragen und auch bezahlen. Sie gehören nicht zu den Pflichtleistungen des KVG.  

Welche Anforderungen muss die ambulante Versorgung für die Ausführung der akuten Übergangspflege erfüllen?

Die gesetzlichen Grundlagen des jeweiligen Kantons entscheiden darüber, ob eine Spitex-Organisation die akute Übergangspflege ausüben darf oder nicht. Entscheidend ist selbstverständlich erst einmal, ob die Spitex die notwendigen Leistungen erbringen kann. Ist das nicht der Fall, dann muss sie gemeinsam mit anderen Organisationen überregionale Equipen bilden. Andernfalls erteilt der Kanton keine Bewilligung.

Natürlich müssen die Pflegefachkräfte auch über die notwendigen Kompetenzen verfügen. Umfassende Kenntnisse in der ambulanten Versorgung, geschulter Umgang mit verschiedenen Krankheitsbildern und soziale Kompetenzen stehen hier an erster Stelle.

Auch eine Patientendokumentation und Pflegeplanung ermöglichende  Infrastruktumuss gegeben sein. Nur so können die für die Klientinnen und Klienten erbrachten Leistungen genau dokumentiert, verrechnet und an die Krankenversicherungen weitergeleitet werden. 

Nicht zu vergessen sind organisatorische Anforderungen wie eine telefonische Präsenz – mindestens im Rahmen der kantonalen Vorgaben. Die Klientinnen und Klienten müssen die Möglichkeit haben, sich bei Fragen und Anliegen direkt an die Spitex zu wenden. 

Es sollte ausserdem keine Einschränkung bezüglich der Anzahl der Einsätze pro Tag und pro Klientin oder Klient vorliegen. Nur dann kann jede Person die Unterstützung erhalten, die sie für die Rückkehr in ihren Alltag wirklich benötigt. 

Wie lange dauert die akute Übergangspflege an?

Klientinnen und Klienten können die akute Übergangspflege für maximal 14 Tage in Anspruch nehmen. Doch diese Zeitspanne ist nicht immer ausreichend. Das ist nicht selten bei folgenden Personengruppen der Fall:  

  • betagte Personen
  • Menschen mit Multimorbidität
  • Demenzkranke
  • Personen ohne soziales Umfeld

Gefragt ist eine Möglichkeit, wie die genannten und weitere Personengruppen eine länger anhaltende Unterstützung erfahren können. Um die akute Übergangspflege zu verlängern, wäre allerdings eine Gesetzesänderung vonnöten. Dabei geht es vor allem um die Frage der Kosten. 

Die Klientinnen und Klienten müssten die Verpflegungs- und Unterbringungskosten vollständig selbst zahlen, denn Krankenversicherer tragen nur die Pflegekosten. Dabei entstehen höhere Summen als beim Spitalaufenthalt, der mit CHF 15 pro Tag ins Gewicht fällt.

Gemäss aktuellen Angeboten müssten Patientinnen und Patienten aktuell 150 bis 200 Franken pro Tag für eine verlängerte akute Übergangspflege aufbringen. Aus diesem Grund entscheiden sich zahlreiche Personen gegen diese Leistungen. Allerdings kann diese Entscheidung Folgen wie eine Verlängerung des Spitalaufenthalts nach sich ziehen. Auch ein direkter Eintritt in eine Pflegeeinrichtung kann daraus resultieren.

In derartigen Fällen ist die Zielerreichung der aktuellen Übergangspflege schon von Beginn an zum Scheitern verurteilt. Sie kann den Aufenthalt im Spital nicht auf ein Minimum verkürzen. Gleichzeitig gelingt es nicht, vollständig auf die umfassenden Bedürfnisse der Klientinnen und Klienten einzugehen.

Eine sinnvolle Übergangspflege in ausreichender Dauer wird aktuell also von der Nichtübernahme der Aufenthaltskosten ausgehebelt. Daraus resultiert, dass andere Bereiche stärker belastet werden, wie beispielsweise stationäre Rehabilitationseinrichtungen.

Ansätze für eine länger andauernde akute Übergangpflege

Auf Grundlage aktueller Statistiken sollte die Dauer der akuten Übergangspflege auf mindestens vier Wochen ausgedehnt werden. Dies natürlich nur, sofern der Bedarf einer Verlängerung nachgewiesen werden kann. 

Wichtig ist zudem, dass die Möglichkeit dieser Übergangspflege in der Ärzteschaft bekannter wird. Im Idealfall können in Zukunft auch Hausärztinnen und -ärzte und nicht nur die Spitäler einen entsprechenden Antrag stellen. Innerhalb einer kurzen Frist nach der Entlassung aus dem Spital sollte dies möglich sein. 

Nicht zu vergessen sind natürlich auch die Kosten. Zumindest bei einer stationären akuten Übergangspflege sollten die Kantone und Krankenversicherer Zahlungen leisten – genau wie beim Spitalaufenthalt. Demnach wären nur CHF 15 pro Tag seitens der Klientinnen und Klienten fällig. Die Übergangspflege ist dann keine Frage des Privatvermögens mehr. 

Welche Vorteile ergeben sich aus der akuten Übergangspflege für verschiedene Instanzen?

Von derartigen Änderungen profitieren nicht nur die Klientinnen und Klienten selbst. Auch Spitäler werden entlastet, denn sie müssen mit weniger überlangen Aufenthalten oder erneuten Einweisungen rechnen. Gleiches gilt für Pflegeheime. Hier würde sich die Zahl der frühzeitigen Eintritte reduzieren. 

Für die Krankenversicherungen ergeben sich ebenfalls Vorteile. Sie können sich darauf verlassen, dass ihre Versicherungsnehmerinnen und -nehmer bestmöglich auf ihre Rückkehr nach Hause vorbereitet werden. Dafür sind keine Case-Manager notwendig. Finanziell profitieren die Krankenversicherungen ebenfalls, denn verlängerte Spitalaufenthalte oder Rehabilitationen sorgen für höhere Kosten, die sie tragen müssten. 

Zu guter Letzt entstehen auch für Spitäler, Kliniken und weitere Einrichtungen, die stationäre akute Übergangspflege leisten, diverse Vorteile. Die wieder genesenden Menschen nehmen positiven Einfluss auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie andere Patientinnen und Patienten. 

Sie stellen einen Lichtblick dar, der motiviert und zeigt, dass es wieder bergauf gehen kann. Vor allem für Patientinnen und Patienten, die schon sehr lange im Spital behandelt werden, kann das eine mentale Stütze sein.

So finden Sie die passende Spitex für die akute Übergangspflege

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